Mit dem Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz liegt ein Paket vor, das an mehreren zentralen Punkten in die Umsetzung der Reform eingreift. Im Fokus stehen Versorgungssicherheit, Fristen, Finanzierung und mehr Flexibilität für die Häuser.
Für Krankenhäuser besonders relevant ist, dass Qualitätsausnahmen künftig möglich sein sollen, wenn sie für die flächendeckende Versorgung erforderlich sind. Voraussetzung bleibt die Prüfung, ob Kriterien über Kooperationen erfüllt werden können. Auch bei den Vorhaltebudgets sind Anpassungen vorgesehen. Leistungen können unter bestimmten Bedingungen vergütet werden, auch wenn eine offizielle Zuweisung noch aussteht.
Beim Transformationsfonds trägt der Bund die Finanzierung allein. Vorgesehen sind 25 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2035. Gleichzeitig soll der bürokratische Aufwand bei Förderanträgen sinken, etwa durch den Wegfall der Pflicht zur Beauftragung von Wirtschaftsprüfern.
Hinzu kommen Verschiebungen bei zentralen Reformfristen. Die Einführung der Vorhaltevergütung, von Zuschlägen und Fördermitteln soll sich um ein Jahr verschieben. Der Start der Vorhaltevergütung läge damit ab 2028.
Auch strukturell bringt der Entwurf Bewegung. Krankenhausfusionen sollen erleichtert werden, wenn Landesbehörden sie als versorgungsrelevant einstufen. Bei den Leistungsgruppen wird wieder stärker auf die Struktur aus Nordrhein-Westfalen gesetzt. Ergänzt wird sie um die spezielle Traumatologie. Außerdem entstehen neue Spielräume bei onkochirurgischen Leistungen, wenn niedrigere Schwellenwerte für Fallzahlen aus Versorgungssicht festgelegt werden.
Für viele Häuser stellt sich damit weiter die gleiche Aufgabe. Änderungen früh einordnen, Auswirkungen auf das eigene Portfolio verstehen und daraus belastbare Entscheidungen ableiten.