Wie beeinflussen Mindestmengenvorgaben die stationäre Versorgung?

Für einige Behandlungen werden vom G-BA verbindliche Mindestmengen vorgegeben, die erreicht werden müssen, um diese Behandlungen durchführen zu dürfen. Seit vielen Jahren wird immer wieder gefordert, die Mindestmengenregelung auch auf andere Behandlungen auszuweiten.

Auch in der 2019 von der Bertelsmann Stiftung veröffentlichten Studie mit dem Namen „Zukunftsfähige Krankenhausversorgung“ wird die Erfüllung weiterer Mindestmengenvorgaben gefordert. Unabhängig von der Diskussion um die Sinnhaftigkeit und die Grenzwerte für die Mindestmengen wirft das zwei Kernfragen auf:

Wie verändert sich die regionale Erreichbarkeit von Krankenhäusern durch Mindestmengenvorgaben?

Welche Mindestmengenvorgaben führen zu größeren Leistungsverschiebungen zwischen Krankenhausstandorten?

Bibliomed und MEDIQON haben sich dieser Fragen mit dem Klinik-Stresstest „Mindestmengen“ angenommen. Einen ausführlichen Artikel dazu finden Sie im Novemberheft 2020 von f&w. Zusätzlich haben wir in bewährter Manier MEDiQ-Views zum Thema erstellt, mit denen Sie die Auswirkung selbst simulieren können.

Dazu wurden die Angaben aus den Qualitätsberichten der Krankenhäuser herangezogen. Die Auswertung erfolgte hierbei für alle Mindestmengen, die in der Bertelsmann-Studie berücksichtigt wurden. Um die regionale Erreichbarkeit bestimmen zu können, wurde von jedem Postleitzahlengebiet die Fahrzeit in Minuten zu allen Krankenhausstandorten in Deutschland bestimmt.

Erkenntnisse aus der Untersuchung und der Simulation:

Leistungs-
verschiebung

Viele Standorte – wenig Fälle

G-BA Mindestmengen

Erreichbarkeit

Untersuchen Sie, wie Mindestmengenvorgaben die regionale Erreichbarkeit von Krankenhäusern verändern und wo sich größere Leistungsverschiebungen zwischen Krankenhausstandorten ergeben.

Einzelheiten zu Inhalt und  Bedienung finden Sie unterhalb der MEDiQ View beschrieben.

Holen Sie sich
Ihren Quick Check

Frau mit Fernglas

Wollen Sie wissen, in welchen Leistungsbereichen Ihnen zukünftig negative Entwicklungen durch Ambulantisierung drohen?

Wollen Sie wissen, wie Sie Ihre Leistungsbereiche zukünftig marktgerecht entwickeln müssen?

 

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und fordern Sie Ihren Quick Check an!

Inhalt der
MEDiQ View

Businessmann mit Stift

Mit dieser MEDiQ View können Sie die regionale Erreichbarkeit von Krankenhäusern mit und ohne Mindestmengenregelungen untersuchen. Gleichzeitig werden dazu die zu erwartenden Leistungsverschiebungen zwischen den Krankenhäusern dargestellt. Bitte beachten Sie, dass sich durch gezielte Leistungsverlagerungen zwischen den Standorten bessere Versorgunglagen ergeben können. Standorte, die die Mindestmenge bisher nicht erreichen, können damit den angesetzten Grenzwert überschreiten – damit würde sich die Erreichbarkeit in bisher unterversorgten Regionen anders darstellen.

Analysieren können Sie alle Mindestmengen, die in der von der Bertelsmann Stiftung 2019 veröffentlichten Studie „Zukunftsfähige Krankenhausversorgung“ ausgewertet wurden.

Spezielle Bedienung und
Erklärung der Funktionsweise

Hinweise_Erklärungen_HintergründeGlühbirne

Geben Sie in der rechten Leiste oben einen Grenzwert für die maximale Erreichbarkeit an, die Sie ansetzen wollen. Über einen Klick auf das Balkendiagramm in der Liste lässt sich die Auswahl der Behandlungskategorien ändern. Sollen für die Kartendarstellung nur Krankenhäuser berücksichtigt werden, die die Mindestmenge erreichen, wählen Sie in der rechten Leiste „Krankenhäuser nur mit Mindestmenge“ aus. Führen Sie den Mauszeiger auf die Einträge in der Tabelle oder Karte, um sich weitere Informationen anzeigen zu lassen.

Erkenntnisse aus der Sicht
der MEDIQON.

Gehirn in Glühbirne

Die G-BA Mindestmengen haben für Leistungsverlagerungen kaum eine Bedeutung. Die größten Leistungsverschiebungen zwischen den Krankenhausstandorten ergeben sich beim Herzinfarkt, für den bisher keine Mindestmengenregelung existiert. Da bei dieser Erkrankung die schnelle Erreichbarkeit eines Standortes eine große Rolle spielt, muss zudem die maximale Fahrzeit niedrig angesetzt werden. Zur Diskussion steht hier eine maximale Fahrzeit von 20-30 Minuten. Die angenommene Mindestmengenregelung würde beim Herzinfarkt zu einer Unterversorgung vieler Regionen in Deutschland führen. Bitte beachten Sie aber, dass sich durch gezielte Leistungsverlagerungen zwischen den Standorten insgesamt bessere Versorgungsituationen ergeben können.