KLINIK-STRESSTEST

Mindestmengen

Wie verändert sich die regionale Erreichbarkeit von Krankenhäusern durch Mindestmengenvorgaben?

Welche Mindestmengenvorgaben führen zu größeren Leistungsverschiebungen zwischen Krankenhausstandorten?

FRAGESTELLUNG

Wie beeinflussen Mindestmengenvorgaben die stationäre Versorgung?

Für einige Behandlungen werden vom G-BA verbindliche Mindestmengen vorgegeben, die erreicht werden müssen, um diese Behandlungen durchführen zu dürfen. Seit vielen Jahren wird immer wieder gefordert, die Mindestmengenregelung auch auf andere Behandlungen auszuweiten.

Auch in der 2019 von der Bertelsmann Stiftung veröffentlichten Studie mit dem Namen „Zukunftsfähige Krankenhausversorgung“ wird die Erfüllung weiterer Mindestmengenvorgaben gefordert. Unabhängig von der Diskussion um die Sinnhaftigkeit und die Grenzwerte für die Mindestmengen wirft das zwei Kernfragen auf:

Wie verändert sich die regionale Erreichbarkeit von Krankenhäusern durch Mindestmengenvorgaben?

Welche Mindestmengenvorgaben führen zu größeren Leistungsverschiebungen zwischen Krankenhausstandorten?

Bibliomed und MEDIQON haben sich dieser Fragen mit dem Klinik-Stresstest „Mindestmengen“ angenommen. Einen ausführlichen Artikel dazu finden Sie im Novemberheft 2020 von f&w. Zusätzlich haben wir in bewährter Manier MEDiQ-Views zum Thema erstellt, mit denen Sie die Auswirkung selbst simulieren können.

Dazu wurden die Angaben aus den Qualitätsberichten der Krankenhäuser herangezogen. Die Auswertung erfolgte hierbei für alle Mindestmengen, die in der Bertelsmann-Studie berücksichtigt wurden. Um die regionale Erreichbarkeit bestimmen zu können, wurde von jedem Postleitzahlengebiet die Fahrzeit in Minuten zu allen Krankenhausstandorten in Deutschland bestimmt.

Folgerungen aus der Sicht von MEDIQON

Erkenntnisse

Die G-BA Mindestmengen haben für Leistungsverlagerungen kaum eine Bedeutung. Die größten Leistungsverschiebungen zwischen den Krankenhausstandorten ergeben sich beim Herzinfarkt, für den bisher keine Mindestmengenregelung existiert. Da bei dieser Erkrankung die schnelle Erreichbarkeit eines Standortes eine große Rolle spielt, muss zudem die maximale Fahrzeit niedrig angesetzt werden. Zur Diskussion steht hier eine maximale Fahrzeit von 20-30 Minuten. Die angenommene Mindestmengenregelung würde beim Herzinfarkt zu einer Unterversorgung vieler Regionen in Deutschland führen. Bitte beachten Sie aber, dass sich durch gezielte Leistungsverlagerungen zwischen den Standorten insgesamt bessere Versorgungsituationen ergeben können.

Erhebliche Leistungsverschiebungen wären insbesondere bei der Behandlung des Herzinfarktes zu erwarten.

In über der Hälfte der untersuchten Behandlungskategorien erreicht die Mehrzahl der Krankenhäuser die Mindestmenge nicht. Diese behandeln allerdings in Summe über alle Kategorien nur 20% der gesamten Fälle.

Der größte Teil der Behandlungen mit Mindestmengenvorgaben durch den G-BA erfolgt an Standorten, die die Mindestmenge erreichen.

Bei einem Grenzwert für die maximale Fahrzeit von 30 Minuten wären, bei der vorgeschlagenen Mindestmenge für Herzinfarktbehandlungen, viele Regionen in Deutschland nicht mehr versorgt.

Untersuchen Sie, wie Mindestmengenvorgaben die regionale Erreichbarkeit von Krankenhäusern verändern und wo sich größere Leistungsverschiebungen zwischen Krankenhausstandorten ergeben.

Geben Sie in der rechten Leiste oben einen Grenzwert für die maximale Erreichbarkeit an, die Sie ansetzen wollen. Über einen Klick auf das Balkendiagramm in der Liste lässt sich die Auswahl der Behandlungskategorien ändern. Sollen für die Kartendarstellung nur Krankenhäuser berücksichtigt werden, die die Mindestmenge erreichen, wählen Sie in der rechten Leiste „Krankenhäuser nur mit Mindestmenge“ aus. Führen Sie den Mauszeiger auf die Einträge in der Tabelle oder Karte, um sich weitere Informationen anzeigen zu lassen.

Ihre Ansprechpartnerin

Annika Nissing

Marketing- & Kundenmanagerin

MEDIQ VIEWS

MEDIQ VIEW
als individuelle
Unterstützung beim
Strukturwandel

Inhalt des Klinik-Stresstests

Mit dieser MEDiQ View können Sie die regionale Erreichbarkeit von Krankenhäusern mit und ohne Mindestmengenregelungen untersuchen. Gleichzeitig werden dazu die zu erwartenden Leistungsverschiebungen zwischen den Krankenhäusern dargestellt. Bitte beachten Sie, dass sich durch gezielte Leistungsverlagerungen zwischen den Standorten bessere Versorgunglagen ergeben können. Standorte, die die Mindestmenge bisher nicht erreichen, können damit den angesetzten Grenzwert überschreiten – damit würde sich die Erreichbarkeit in bisher unterversorgten Regionen anders darstellen.

Analysieren können Sie alle Mindestmengen, die in der von der Bertelsmann Stiftung 2019 veröffentlichten Studie „Zukunftsfähige Krankenhausversorgung“ ausgewertet wurden.

Erkenntnis

Ein unterschiedliches Prüfverhalten der einzelnen Medizinischen Dienste ist eindeutig nachweisbar. Auch ist gut zu erkennen, dass Maximalversorger besonders hohe Verlustquoten (beanstandete Rechnungen) zu verzeichnen haben. Hierbei korreliert die Prüfquote mit der Verlustquote, sodass mit Erhöhung der Prüfquote auf 12,5% auch mehr Verluste insgesamt feststellbar sind, was für eine gezielte Fallselektion durch die Krankenkassen spricht. Insbesondere im Hinblick auf die zukünftig geplanten Strafzahlungen für Krankenhäuser, die in Abhängigkeit von der Verlustquote ermittelt werden, kann diese Entwicklung massive Auswirkungen haben.

Wie können Sie sich auf die zunehmende Ambulantisierung vorbereiten?

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