Untersuchen Sie, wie Mindestmengenvorgaben die regionale Erreichbarkeit von Krankenhäusern verändern und wo sich größere Leistungsverschiebungen zwischen Krankenhausstandorten ergeben.

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Inhalt der
MEDiQ View

Businessmann mit Stift

Mit dieser MEDiQ View können Sie die regionale Erreichbarkeit von Krankenhäusern mit und ohne Mindestmengenregelungen untersuchen. Gleichzeitig werden dazu die zu erwartenden Leistungsverschiebungen zwischen den Krankenhäusern dargestellt. Bitte beachten Sie, dass sich durch gezielte Leistungsverlagerungen zwischen den Standorten bessere Versorgunglagen ergeben können. Standorte, die die Mindestmenge bisher nicht erreichen, können damit den angesetzten Grenzwert überschreiten – damit würde sich die Erreichbarkeit in bisher unterversorgten Regionen anders darstellen.

Analysieren können Sie alle Mindestmengen, die in der von der Bertelsmann Stiftung 2019 veröffentlichten Studie „Zukunftsfähige Krankenhausversorgung“ ausgewertet wurden.

Spezielle Bedienung und
Erklärung der Funktionsweise

Hinweise_Erklärungen_HintergründeGlühbirne

Geben Sie in der rechten Leiste oben einen Grenzwert für die maximale Erreichbarkeit an, die Sie ansetzen wollen. Über einen Klick auf das Balkendiagramm in der Liste lässt sich die Auswahl der Behandlungskategorien ändern. Sollen für die Kartendarstellung nur Krankenhäuser berücksichtigt werden, die die Mindestmenge erreichen, wählen Sie in der rechten Leiste „Krankenhäuser nur mit Mindestmenge“ aus. Führen Sie den Mauszeiger auf die Einträge in der Tabelle oder Karte, um sich weitere Informationen anzeigen zu lassen.

Erkenntnisse aus der Sicht
der MEDIQON

Gehirn in Glühbirne

Die G-BA Mindestmengen haben für Leistungsverlagerungen kaum eine Bedeutung. Die größten Leistungsverschiebungen zwischen den Krankenhausstandorten ergeben sich beim Herzinfarkt, für den bisher keine Mindestmengenregelung existiert. Da bei dieser Erkrankung die schnelle Erreichbarkeit eines Standortes eine große Rolle spielt, muss zudem die maximale Fahrzeit niedrig angesetzt werden. Zur Diskussion steht hier eine maximale Fahrzeit von 20-30 Minuten. Die angenommene Mindestmengenregelung würde beim Herzinfarkt zu einer Unterversorgung vieler Regionen in Deutschland führen. Bitte beachten Sie aber, dass sich durch gezielte Leistungsverlagerungen zwischen den Standorten insgesamt bessere Versorgungsituationen ergeben können.

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