Allgemein

Transparenz im Prüfverhalten der Kassen:
Die MD(K)-Wetterkarte

Allgemein

Die Thematik rund um Verlustquoten, Strafzahlungen und der quartalsbezogenen Prüfquote bei Abrechnungsprüfungen spitzt sich in deutschen Krankenhäusern zu: MEDIQON hat zuletzt ausgewertet, dass die Verlustquoten seit Beginn der Veröffentlichung der GKV-Statistikdaten nach §275c Abs. 4 SGB V im Schnitt um 6% auf nunmehr 54% angestiegen und somit ca. 70 Mio. € Strafzahlungen pro Quartal in den Kliniken zu erwarten sind (Klinik-Stresstest “Medizinischer Dienst”)

Um Transparenz im Prüfgeschehen der Kassen zu schaffen, hat MEDIQON einen deutschlandweiten MD(K)-Benchmark – die MD(K)-Wetterkarte – ins Leben gerufen, mit dem u.a. Antworten auf folgende Fragen geliefert werden:

  • Über welche DRGs breitet sich gerade das Prüfverhalten der Kassen in deutschen Kliniken aus?
  • Gibt es regionsspezifische oder bundesweite Trends im Anfrageverhalten?
  • Ist es tatsächlich so, dass Kassen ganz gezielt die DRGs prüfen, die eine besonders hohe Verlustquote versprechen (Stichwort Strafzahlungen & Prüfquoten)?

Strategien für die Zukunft der Krankenhäuser zu etablieren und Kliniken bestmöglich zu unterstützen – das hat MEDIQON sich zur Aufgabe gemacht: Deswegen wird dieser Benchmark für alle teilnehmenden Kliniken völlig kostenfrei angeboten.

Mit einer sehr vereinfachten Datenanforderung wird visualisiert, wie sich das Prüfverhalten in Deutschland und im Vergleich zu anderen Kliniken auf DRG-Basis entwickelt. Alles, was wir von Ihnen als Klinik benötigen, sind folgende Informationen im Excel-Format:

  • IK-Nummer
  • Angefragte DRGs
  • Entlassungsdatum des Falls
  • Datum der Einleitung des Prüfverfahrens
  • Kennzeichnung Haupt- oder Belegabteilung
  • Fachabteilungsschlüssel (optional)

Zahlreiche Kliniken sind bereits an Bord: Haben auch Sie Interesse?

Hier die wichtigsten Eckpunkte der Teilnahme:

  1. monatliche Lieferung der Daten
  2. Daten sollten idealerweise rückwirkend ab Januar 2019 zugesendet werden
  3. Es dürfen nur Krankenhäuser teilnehmen und Einsicht erhalten, die auch Daten liefern
  4. Teilnahme ist freiwillig, es entstehen keine Kosten

Die detaillierten Teilnahmebedingungen können Sie auch hier nachlesen – diese erhalten Sie zusätzlich per Mail.

Zum Hintergrund:

Die Praxis der Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst wird schon seit Jahren kritisiert. Immer wieder wird von Krankenhäusern vorgebracht, dass es bei den Prüfungen gar nicht darum gehe, ob der Behandlungsaufwand mit der Abrechnung übereinstimmt, sondern nur darum, bei einem Prüffall eine Rechnungskürzung vornehmen zu können. Ein fehlendes Handzeichen in der Dokumentation kann dabei ausreichen, auch wenn eindeutig klar ist, dass der abgerechnete Behandlungsaufwand vorlag.

Mit dem MDK-Reformgesetz – des Gesetzes “für bessere und unabhängigere Prüfungen” – wird diese Thematik nun zunehmend verschärft, weil sich die zulässige quartalsbezogene Prüfquote der Krankenkassen ab 2022 an der vorangegangenen Verlustquote je Klinik (Anteil beanstandeter Rechnungen) orientieren wird. Mit einer durchschnittlichen Verlustquote von 54% ist der Großteil der Kliniken in Deutschland zudem von den geplanten Strafzahlungen ab 2022 betroffen.

Das könnte Sie auch interessieren