Am 24.11.2020 wurde ein „Richtungspapier zu mittel- und langfristigen Lehren“ als „Zwischenbilanz nach der ersten Welle der Corona-Krise 2020“ veröffentlicht. Die Herausgeber sind die Bertelsmann Stiftung, das BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung und die Robert Bosch Stiftung GmbH.
Dort heißt es unter anderem: „Kurzfristig werden Grundversorger vermutlich nicht für die stationäre Versorgung von COVID-19-Patient:innen benötigt.“
Das drängt die Frage auf:
Welche Rolle haben die Grundversorger in der Versorgung von COVID-19-Patienten im Verlauf der Krise tatsächlich gespielt?

MEDIQON und Bibliomed sind dieser Frage nachgegangen. Dazu wurden die vom InEK veröffentlichten Daten ausgewertet.
Hintergrund der Datenveröffentlichung des InEK: Mit dem 2. Bevölkerungsschutzgesetz wurden die Krankenhäuser verpflichtet, Daten über das unterjährige Leistungsgeschehen zum 15.06.2020 und 15.10.2020 an die Datenstelle des InEK zu liefern. Die Daten sollen für eine fundierte und sachorientierte Überprüfung der Auswirkungen der mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz beschlossenen Maßnahmen eine aussagekräftige und belastbare Informationsgrundlage schaffen.
Die veröffentlichten Daten erlauben nur eine Differenzierung nach Bettengrößenklassen, jedoch nicht nach Versorgungsstufen. Da die Bettengrößenklassen mit den Versorgungsstufen korrelieren und der Anteil der Fachkliniken verhältnismäßig gering ist, lassen sich daraus trotzdem die gewünschten Rückschlüsse auf die Versorgungsstufen ziehen.
Allgemeine Erkenntnisse
bis 249 Betten 23% der Fälle
250 bis 599 Betten 50% der Fälle
ab 600 Betten 27% der Fälle
Keine Abweichung zur Intensivbehandlung
Welchen Anteil an der Versorgung von COVID-19-Patienten haben die Krankenhäuser der unterschiedlichen Größenklassen im Verlauf der Krise übernommen?
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